Laufender Keiler

Schießstandordnung Laufender Keiler

  • Der Stand ist zugelassen für Handfeuerwaffen und Langwaffen bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 7.000 Joule. Er kann für den sportlichen und jagdlichen Bereich genutzt werden.
  • Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen oder sonstiger pyrotechnischer Munition sowie Flintenlaufgeschossen ist verboten. Die Waffen dürfen nur mit einer Patrone geladen werden.
  • Eine abbaubare Zimmerstutzenschießanlage mit 4 Schießbahnen in der Mitte der Schießanlage ist zugelassen. Dieser im Bedarfsfall aufgebaute Schießstand ist zugelassen für Langwaffen mit einem Kaliber von 4,4 mm bis 4,65 mm bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse
    von 30 Joule. Die Distanz beträgt 15 Meter und muss innerhalb der Blenden liegen. Beim Betrieb des Zimmerstutzenstandes ist die Nutzung des Schießstandes „Laufender Keiler“ nicht erlaubt. Der Kugelfang ist hinter der Zielscheibe angebracht. Damit abweichende Geschosse aufgefangen
    werden können, ist unterhalb des Kugelfangs eine ausreichend große Gummimatte auszulegen.
  • Im Schützenstand darf sich neben der Standaufsicht nur ein Schütze und im Ausnahmefall eine weitere Aufsichtsperson (Schießleiter/Prüfer)
    aufhalten.
  • Jeder Schütze ist für die Abgabe seines Schusses selbst verantwortlich und unterwirft sich den Bestimmungen der Schießstandordnungen des DSB,
    bzw. des DJV sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (sind im Kassenbereich ausgehängt).

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