Pistolenstand 1

Standordnung Pistolenstand 1

Der Stand ist zugelassen für Handfeuerwaffen bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 7.000 Joule. Er kann für den sportlichen und jagdlichen Bereich genutzt werden.

Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen oder sonstiger pyrotechnischer Munition sowie Flintenlaufgeschossen ist verboten. Der Schütze darf nur ein Magazin mit höchstens 5 Schuss laden.

Im Schützenstand dürfen sich neben der Standaufsicht nur die Schützen und im Ausnahmefall eine weitere Aufsichtsperson (Schießleiter/Richter/Prüfer) aufhalten.

Jeder Schütze ist für die Abgabe seines Schusses selbst verantwortlich und unterwirft sich den Bestimmungen der Schießstandordnungen des DSB, bzw. des DJV sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (sind im Kassenbereich ausgehängt).

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